Sicherheit am Arbeitsplatz

Sie als Arbeitgeber sind alleinig verantwortlich für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Diese sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 1 gesetzlich festgelegt. Der Personenschutz steht hier über allem.

Detailliert beschrieben wird dies durch die:

-Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

-Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

-DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)

Gemäß § 26 BetrSichV stellt ein Verstoß gegen diese Prüfpflicht eine Straftat dar.

Prüfen heißt Wissen!