Die Regelungen hierzu regelt unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung.
Alle ortsveränderlichen Geräte in Ihrem Unternehmen müssen einer Wiederholungsprüfung nach der DGUV V3 unterzogen werden. Die Prüfintervalle unterscheiden sich nach Einsatzort. Die Prüfintervalle betragen zum Beispiel in Büros 2 Jahre und in öffentlichen Einrichtungen 1 Jahr