Die Prüfung ortsfester Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 (Änderungen in der Neuverordnung der BetrSichV 2015)
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen wie auch die entsprechende Stromkreisprüfung sind gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gesetzlich vorgeschrieben und für den Unternehmer/Betreiber verpflichtend! Seit der Gesetzesänderung 2015 haben sich für die Arbeitgeber daher einige Neuänderungen ergeben:
So wurden den Unternehmen zwar einerseits mehr Handlungsfreiraum zugestanden, auf der anderen Seite aber wurde die Verantwortung für die einwandfreie Einhaltung der Arbeitssicherheit komplett dem Unternehmen überantwortet.
Das bedeutet für den Unternehmer demnach Pflicht zur :
Gefährdungsbeurteilung
Dokumentation
Mitarbeiterschulung
zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
zur Stromkreisprüfung
zur Ermittlung der Prüffristen