Die BetrSichV regelt u.a. die Sicherheit am Arbeitsplatz für Mitarbeiter als auch für Kunden.
„Alle Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen“ unterliegen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einer regelmäßigen Prüfungspflicht.“
Sozialgesetzbuch (SGB VII § 209 Abs. 1 Nr. 1.)
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Geräte den geltenden VDE-Bestimmungen entsprechen.