Sie als Arbeitgeber sind alleinig verantwortlich für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Diese sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 1 gesetzlich festgelegt. Der Personenschutz steht hier über allem.
Detailliert beschrieben wird dies durch die:
-Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
-Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
-DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
Gemäß § 26 BetrSichV stellt ein Verstoß gegen diese Prüfpflicht eine Straftat dar.
Prüfen heißt Wissen!